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   OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23   

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https://dejure.org/2023,39700
OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23 (https://dejure.org/2023,39700)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2023 - 6 B 46/23 (https://dejure.org/2023,39700)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 6 B 46/23 (https://dejure.org/2023,39700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPBG § 12 Abs. 1, GefHundG § 1 Abs. 1, GefHundG § 1 Abs. 3
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Maulkorbzwang; Gefahrenverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag eines Hundehalters auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs für einen als gefährlich eingestuften Hund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 09.09.2022 - 6 B 156/22

    Konkrete Gefahr; Gefahrenverdacht; artgerechtes Verhalten; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 9. September 2022 - 6 B 156/22 -, juris Rn. 5 und 6) und wird von der Beschwerde auch nicht infrage gestellt.

    Im Übrigen sind die durch einen Hund verursachten Verletzungen dem Halter sicherheitsrechtlich grundsätzlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2022 - 6 B 156/22 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2014 - 10 ZB 14.688 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23
    Im Übrigen dürfte ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung für die Zukunft auch auf neue Ermessenserwägungen gestützt werden, die im Prozess nachgeschoben werden könnten (BVerwG, Urt. V. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81 Rn. 34 f.).
  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688

    Maulkorbzwang; hundetypisches Verhalten; sicherheitsrechtliche Zuordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 B 46/23
    Im Übrigen sind die durch einen Hund verursachten Verletzungen dem Halter sicherheitsrechtlich grundsätzlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2022 - 6 B 156/22 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2014 - 10 ZB 14.688 -, juris Rn. 7).
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